https://step.kreis-steinfurt.de/de/
Hierfür haben Sie in den letzten Tage Post vom Jugendamt der Stadt Rheine erhalten.
2015-10-30: Es geht weiter voran! Ein konkretes Softwareangebot wird den KiTa – Trägern und dem JAEB vorgestellt!
2015-09-07: die Stadtverwaltung nimmt den Vorschlag des JAEB auf und will zunächst die Rahmenbedingungen für ein zentrales Informationssystem bieten.
2015-09-07: Vorstellung der Ideen des JAEB in der sog. AG 78 = Ausschuss der KiTa – Träger, die Träger sehen eine solche Plattform als positiv an.
—–Original-Nachricht—–
Betreff: Kinderbetreuung auf einem Blick
Datum: Wed, 15 Apr 2015 22:50:31 +0200
Von: „“ <>
An: „Kordfelder, Dr. Angelika“ <>, „Linke, Axel“ <>, „Gausmann, Raimund“ <>, „Kösters, Manfred“ <>, ,
Cc: „“ <>, „“ <>, „“ <>, „“ <>, „“ <>, „“ <>
Guten Tag Frau Dr. Kordtfelder, guten Tag Herr Fühner, guten Tag Herr Linke, guten Tag Herr Gausmann, guten Tag Herr Kösters, guten Tag Herr Bellinvia,
der JAEB hat sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema „Zentrales Anmeldeverfahren“ befasst.
Dabei haben wir verschiedene Portale analysiert, unterschiedliche Quellen gesichtet und Elternvertretungen befragt.
Aus Elternsicht halten wir es für sehr wichtig, dass neben einer onlinebasierten Anmeldemöglichkeit auch ein zentrales Informationsportal erstellt wird. In Rheine gibt es keine Informationsquelle, die Eltern neutral und transparent einen Überblick über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten bietet.
Mit unseren Vorschlägen möchten wir die Umsetzung dieses Projektes voranbringen und unseren Beitrag leisten, die Servicequalität für Eltern deutlich zu verbessern.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Vorsitzender Jugendamtselternbeirat
2015-04-15: Vorschlag JAEB: Kinderbetreuung auf einen Blick
Zentrales Informations – und Anmeldeportal für Kinderbetreuung
Motto: Kinderbetreuung in einer Hand und auf einen Blick – betreut.de in Rheine
I. Ausgangslage
In Rheine gibt es kein zentrales Medium, dass Eltern und insbesondere Eltern von Kindern, die noch nicht mit KITA o. ä. zu tun haben, übergreifend über das Kinderbetreuungssystem informiert. In der Regel werden die Informationen zu Wichtelgruppen, Tagesmüttern oder KITA per Mundpropaganda weiter gegeben. Damit beschränken sich die Angaben meistens auf den unmittelbaren Sozialraum.
Dazu kommt, dass es zu den Betreuungsangeboten viele verschiedene Träger und Ansprechpartner gibt.
Diese unübersichtliche Situation wird durch die sehr komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen weiter verschleiert.
Insgesamt fehlt es für Rheine an einer zentralen übersichtlichen Darstellung des Angebotes an Kinderbetreuungsdienstleistungen von den verschiedenen Arten der Kinderbetreuung und deren Trägern sowie einem einfachen Zugang zu diesen Angeboten.
Mit dem speziellen Blick auf die KITA – Situation lassen sich zusätzlich noch dem JAEB bekannte Punkte auflisten, die zwingend der Abhilfe bedürfen. Diese Hinweise wurden von Seiten der Elternbeiräte und Eltern an den JAEB herangetragen:
• Bedarfe werden gar nicht bekannt. Eltern stellen aufgrund der Beratung nur in einer KITA einen Aufnahmeantrag
• Zweitwünsche unter dem Tisch gefallen sind
• Zusammenarbeit von verschiedenen Trägern findet nicht durchgehend statt
• Neubürger von Rheine haben keine Möglichkeit das breite pädagogische Angebot in Rheine zu überblicken
Auch aus Jugendamtssicht wird an der Qualitätsverbesserung gearbeitet:
• bisher keine Vollerhebung der Bedarfs
• Stadtverwaltung sieht ebenfalls weiteren Verbesserungsbedarf bei der Bedarfserhebung (quantitativ: Einführung des Wanderungssaldos)
• Die Betreuung der KITA`s und Eltern durch das Jugendamt soll durch eine zusätzliche pädagogische Kraft verbessert werden (qualitativ: Zusätzliche Personal)
II. Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufsattelnd auf das Grundrecht für Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Art. 6 GG) bestätigt das Jugendhilferecht im SGB VIII, welches u.a. die Rechtsgrundlage für die Kinderbetreuung und für die KITA` s ist, die Verwirklichung positiver Lebens – und Erziehungsbedingungen für Familien (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).
Das Jugendamt (Politik und Verwaltung) hat im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe und ihrer Planungsverantwortung u.a. den Bedarf (Quantität und Qualität) an KITA – Plätzen unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern)zu ermitteln sowie die notwendigen Vorhaben / Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend zu planen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII).
Das rechtzeitige Vorhalten von KITA – Plätzen kann nur dadurch erreicht werden, in dem die Eltern zentral über die Betreuungsangebote informiert, somit eine bewusste Entscheidung der Eltern ermöglicht und dadurch der tatsächliche Bedarf abgebildet wird.
Insbesondere Einrichtungen sollen so geplant werden, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser (als bisher) miteinander vereinbaren können (§ 80 Abs. 2 SGB VIII).
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sollen die Planungen und Maßnahmen mit den anderen beteiligten Trägern von KITA – Aufgaben aufeinander abstimmen, so dass die Planungen und Maßnahmen den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren Eltern Rechnung tragen (§ 80 Abs. 4 SGB III).
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören transparente Informationen zu einem vorhandenen Betreuungsangebot, um insbesondere Eltern in die Lage zu versetzen die arbeitsvertraglichen Pflichten einhalten zu können.
Gleichzeitig müssen die Elterninteressen und – wünsche berücksichtigt werden, damit die gesetzlich vorgegebene Anpassung der Angebote an den tatsächlichen Bedarf erfolgen kann.
Die Bedarfsanzeige der Eltern für einen Betreuungsplatz (fast immer über die Anmeldungen bei den KITA`s) muss verbindlich gegenüber dem Jugendamt erfolgen. Das KIBIZ lässt ausdrücklich die Möglichkeit der elektronischen Bedarfsanmeldung zu (§ 3 b Abs. 1 KIBIZ):
Dem Jugendhilfegesetz und dem KIBIZ sind die Ausführungsrichtlinien des SGB I vorangestellt. Danach haben die zuständigen Stellen (Jugendamt, KITA – Träger usw.) Informations-, Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten.
Danach sind das Jugendamt und die Träger verpflichtet:
– Über Rechte und Pflichten zu informieren und zu beraten (§§ 13 und 14 SGB I)
– Auskunftspflicht erstreckt sich auf alle Sach – und Rechtsfragen (§ 15 Abs. 2 SGB I)
– Die Leistungen und Informationen sind in zeitgemäßer Weise, umfassend und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I)
– Der Zugang zum Kinderbetreuungssystem möglichst einfach gestaltet ist (§ 17 I Nr. 3 SGB I).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines zentralen elektronischen Anmelde – und Informationsportales nicht nur vorliegen, sondern die Einführung notwendig machen.
III. Veränderungsnotwendigkeit
Für die Stadt Rheine soll ein Internetportal eingerichtet werden, mit dem sich Eltern, KITA`s, Tageseltern und die Stadtverwaltung schnell über die KITA – Situation in Rheine informieren können.
Ein solches Informationsmittel gibt es in Rheine nicht und wird insbesondere von den Eltern nachgefragt. Dabei sollen die KITA`s und Träger weiterhin beteiligt und ein wichtiger Ansprechpartner sein.
Gerade für Eltern die noch keine Kinder in Betreuung haben, sind die Betreuungsangebote nur vom Hörensagen und über Mundpropaganda bekannt und somit auf den unmittelbaren Sozialraum begrenzt. Sie stehen mit Blick auf das städtische Angebot wie der sog. Ochs` vor dem Berg. Noch stärker betroffen sind wie eingangs erwähnt, die Eltern die neu nach Rheine ziehen.
Deshalb sollten Eltern bereits frühzeitig über die Informationsmöglichkeiten und die Bedarfssituationen hingewiesen werden. Der JAEB Rheine schlägt daher vor, dass die Eltern mit den Erziehungstipps des Jugendamtes bereits für das Thema „Kinderbetreuung“ sensibilisiert werden..
Sämtliche Kinderbetreuungsangebote sollen daher gebündelt dargestellt werden:
• KITA`s
• Tagesmütter
• Wichtelgruppen
Einen ersten Eindruck vermittelt der KITA – Navigator der Stadt Münster (https://kina-ms.itk-rheinland.de/suche/index.php). Dieser bezieht sich allerdings nur auf KITA. Nach den Informationen des JAEB Münster ist das Jugendamt Münster mit der Lösung zufrieden. Den Eltern fehlen detailliertere Informationen zu den einzelnen KITA`s und zum inhaltlichen Angebot. Nur damit können sich die Eltern genau und individuell informieren und dann gezielt für eine KITA oder Betreuungsform entscheiden.
Im Rahmen der Anmeldungen sollten mehreren KITA`S und Betreuungsformen gewählt werden und bis zu einem Stichtag verändert werden können. Zu jedem Wunsch soll die Möglichkeit bestehen, dass Bemerkungen der Eltern eingetragen werden können. Anhand der Wünsche soll durch das Jugendamt eine Zuordnung zu den KITA`s erfolgen.
Dabei sollen die Träger und KITA`s weiterhin beteiligt bleiben (Z. B. Tage der offenen Türen, Anmeldetagen usw.). Im Rahmen der KITA – Veranstaltungen sollen sich Eltern und KITA kennenlernen und sich austauschen. In diesem Zusammenhang können nach wie vor wichtige Informationen besprochen werden. Die KITA`s sollen auch selber die Anmeldedaten eingeben können.
Aufgrund der gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben werden die Anmeldungen wohl weiterhin bis zu einem festen Stichtag (ein Jahr vorher) vorgenommen werden müssen. Damit kann zum Jahresende die Bedarfssituation bereits ermittelt werden. Durch die Stadtverwaltung werden die Anmeldungen und die Erhöhungsbuchungen (von 25 nach 35 und 35 nach 45) den KITA`s nach dem Erstwunsch zugeordnet und die einzelnen KITA`s werden entsprechend informiert. Anhand dieser Informationen sollen und können dann die Aufnahmeentscheidungen durch die Träger unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien getroffen werden. Diese sollten innerhalb einer kurzen Zeitspanne erfolgen, damit die die Aufnahme in andere KITA`s möglichst schnellgeprüft werden kann.
Dadurch entfällt die Eingabearbeit für die KITA`s und auch die sehr zeitaufwendigen Budgetgespräche werden deutlich verkürzt.
Die Portale sollten des weiteren in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen und in der Handhabung und Bedienung so einfach wie möglich sein.
Ein weiteres Beispiel liefert die Stadt Darmstadt, die eine erweiterte Lösung anbietet (http://www.familien-willkommen.de/Kinderbetreuung__p_deri.htm; https://kinderbetreuung.darmstadt.de/elternportal.jsf ).
Beide genannten Beispiele gehen uns jedoch noch nicht weit genug!
Es müssen insbesondere für alle KITA`s einheitliche und umfassende Informationsstandards vereinbart werden, die von allen KITA`s eingehalten werden.
Ein solches Anmelde – und Informationsportal soll nämlich in erster Linie den Eltern dienen und en passent die Verwaltungsarbeit vereinfachen.
Zu jeder Betreuungsart und – einrichtungen sollen detaillierte Informationen angeboten werden, damit sich die Eltern gezielt informieren und z: B: die ausgewählten KITA`s zum Tag der offenen Tür besuchen können:
• Konzept,
• Träger , Familienzentrum, Verbund
• Öffnungszeiten (sowie mögliche flexiblen individuellen Anpassungen)
• Aufnahmekriterien
• Anzahl der Gruppen
• Gruppentypen
• Anzahl der Plätze, integrative Plätze
• Anzahl der freien Plätze U3 und Ü3
• U3 ab wann?
• Ergebnisse Aufnahmen / Ablehnungen
• Anzahl der Erzieher
• Anzahl der Erzieher pro Gruppe
• Verhältnis Erzieher pro Kind
• Anzahl der Überbelegungen
• Sonderaktionen
• Kooperationen
• Zusammenarbeit mit Schulen
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) mit der Aufgabe die Kommunen im betriebswirtschaftlichen Sinne und zur Verbesserung von städtischen Leistungen zu beraten, hat einen Artikel der internetbasierten Informationsportale für Kinderbetreuung gewidmet und best – practise – Beispiele dargestellt (Von IT – Fachverfahren zu Kita-Apps, Dokumentation).
IV. Vorteile auf ganzer Linie und allen Ebenen
Somit ergeben sich Vorteile für:.
Eltern:
– Direkter Überblick über das Kinderbetreuungsangebot in Rheine
– Konkrete Information zu der jeweiligen KITA, Tagesmutter oder Wichtelgruppe
– Die sofortige Anmeldung / Kontaktaufnahme bei der Wunsch – KITA / – betreuung ist möglich
KITA`s / Träger
– Personalressourcen bei der Datenerhebung werden eingespart
– Diese Kapazitäten können in die pädagogische Arbeit investiert werden
– Ressourcen für übergeordnete Aufgaben werden frei
– Kostenlose Werbung für Träger
Stadtverwaltung
– Einsparung von Arbeitsaufwand wegen weniger Budgetgesprächen
– Einsatzzeiten für die qualitative KITA – Arbeit können genutzt werden
– Kosten für die separate Tagesmuttervermittlung entfallen
– KITA – Planungen werden deutlich vereinfacht
Allen Beteiligten steht eine deutlich verbesserte Datenqualität und für die Verwaltung und die Politik ergibt sich die Möglichkeit der vollständigen Auswertbarkeit des Datenbestandes. Dadurch können deutlich bessere Entscheidungen getroffen werden..
Synergieeffekte und Bezüge zur Elternbeitragssatzung
Die Rheiner KITA – Bedarfsplanung ist dadurch gekennzeichnet, dass trotz der Geburtenrückgänge die Zahl der KIT A- Kinder steigt. Dies wird durch die erfreulich große Zahl der Zuzüge überkompensiert und führt aber dazu, dass das KITA – Platzzahl ausgeweitet werden muss.
Für das KITA – Jahr 2015/2016 deren Planung z. Zt. ansteht, wurden einige Parameter zur besseren Bedarfsermittlung eingeführt und angestoßen.
Was definitiv fehlt ist ein zentrales Anmeldeverfahren und Informationsangebot , um den KITA – Bedarf in vollständigen Umfang zu erheben und den Eltern transparent darzustellen. Durch diese Vollerhebung können die Bedarfe besser bedient und auch Steuermittel eingespart werden.
Das KIBIZ empfiehlt ein solches Verfahren ausdrücklich.
Die Tage der offenen Türen oder die Informationstage in den KITA `sollen nicht wegfallen, sondern das neue System sinnvoll und individuell weiterhin ergänzen.
Das zentrale Anmeldeverfahren spart erhebliche Personalkosten. Die Pflege und Auswertung kann durch eine Person erfolgen. KITA´s und Tageseltern könnten ihre Daten mit einem persönlichen Zugangscode aktuell gestalten. Dier hieraus gesparten Kosten und die entstehenden Synergieeffekte, könnten zu einer familienfreundlicheren Gestaltung bis hin zur Abschaffung der Elternbeiträge führen.
Die Elternbeitragssatzung ist mit Mängeln behaftet. Ungleiche Einkommen werden gleich behandelt. Um die Satzung neu zu entwickeln und rechtssicher zu machen, wird eine umfangreiche personalintensive Überarbeitung notwendig. Die Fachbereiche Schule und KITA sowie deren politische Ausschüsse müssen eine entsprechende Satzung ausarbeiten und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung müssen durch die Satzung deutlich mehr Zeit in die Antragsbearbeitung investieren.
Die zukünftige Bearbeitung der Elternbeiträge wird umfangreicher und wesentlich schwieriger und folglich auch deutlich personalintensiver werden. Entweder wird zusätzliches Personal eingestellt oder die Bearbeitungszeiten werden deutlich länger. Hierzu hat der JAEB bereits ausführlich Stellung genommen.
Investitionen in Kinder und Familien machen Rheine attraktiver!