—–Original-Nachricht—–
Betreff: WG: WG:
Datum: Sun, 08 Nov 2015 22:57:55 +0100
Von: „“ <>
An: „Andreas, Tanja“ <>
Liebe Eltern, liebe Elternbeiräte,
der weitere Teilerfolg wurde erreicht. Lt. Pressemitteilung vom 05.11.15 wird die Beitragssatzung erst einmal ausgesetzt.
Die Erhöhung ist aber leider noch nicht vom Tisch und wir Eltern werden vorgewarnt mit dem Hinweis, dass es wohl nicht günstiger wird.
Deshalb müssen wir und alle Eltern weiter am Ball bleiben und auch weiter für die Unterschriftenaktion voten.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Vorsitzender Jugendamtselternbeirat…
—–Original-Nachricht—–
Betreff: JAEB: Elterninfo
Datum: 2015-11-04T22:54:53+0100
Von: „“ <>
An: „Andreas, Tanja“ <>
Liebe Eltern, liebe Elternbeiräte,
im Namen des neuen JAEB und seines Vorstandes, möchte ich mich bei Euch und allen Eltern herzlich für das Vertrauen und für die Wahl zur kommunale Elternvertretung für das KiTa – Jahr 2015 / 2016 bedanken!
Das Thema Beitragserhöhung wird uns Eltern weiter begleiten (Langfassung s. Anhang).
Noch kann keine Entwarnung für das KiTa – Jahr 2016 / 2017 gegeben werden.
Das Jugendamt wird wohl in der nächsten Jugendhilfeasusschusssitzung am 19.11.15 vorschlagen, dass die Beitragserhöhung erst zum 01.08.2017 umgesetzt werden soll. Dies muss aber durch die politischen Gremien noch beschlossen werden. Und ohne diesen Änderungsbeschluss gilt noch das Datum 01.08.2016,
Für den JAEB ist ein Verschieben des In – Kraft –treten – Datums auf den 01.08.2017 eine zwangsläufige Notwendigkeit. Eine andere Haltung lehnen wir kategorisch ab.
Der JAEB wird sich für diese Verschiebung einsetzen und weiterhin gegen eine Beitragserhöhung für KiTa – Eltern kämpfen.
Wir sind weiter auf Eure Mithilfe angewiesen:
• Verbreitet diese Informationen über Eure Email – und Whatsapp – verteiler
• Weiter an der Unterschriftenaktion (s. QW – Code) teilnehmen. Je mehr Stimmen, desto stärker unsere Argumente. Bringt den QR – Code ruhig unter die Leute.
• Sprecht doch direkt die gewählten Stadträte und Sachkundigen Bürger auf die Beitragserhöhung an und hinterfragt deren Haltung und Argumente.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Vorsitzender Jugendamtselternbeirat
Auszug aus der Sitzungsniederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 21.10.15 (s. Homepage Stadt Rheine, Ratsinformationssystem)
Die geplante gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit dem Schul-ausschuss wurde aus 2 Gründen abgesagt.
Der neue Bürgermeister Herr Lüttmann hatte noch Fragen bzw. Bedenken zur geplanten Vorlage. Dieses war ein Grund, die geplante gemeinsame Sitzung in Absprache mit den beiden Ausschussvorsitzenden Fühner und Gude abzusagen.
Ein weiterer Grund für die Verschiebung der gemeinsamen Sitzung ist auf-grund aktueller Entwicklungen auf Landesebene die Befürchtung der Stadt Rheine, dass eine Anhebung der Kindpauschalen durch das Land erfolgen wird (von einer jährlichen Steigerungsrate von derzeit 1,5 % auf 2,5 oder vielleicht sogar 3,5 %).
In diesem Zusammenhang sollte neu über die Beitragssatzung nachge-dacht werden, weil sich hieraus immense Auswirkungen auf die Stadt Rheine ergeben würden. Herr Gausmann spricht in diesem Zusammen-hang die Empfehlung bzw. Bitte aus, die neue Beitragssatzung mit Wir-kung zum 01.08.2017 zu verabschieden. Es sei den Eltern nicht zuzumu-ten, ihr Kind im November 2015 anzumelden, sofern es Unklarheiten bzgl. der ab dem 01.08.2016 geltenden Beitragssatzung gebe. Vielleicht gebe es dann zum 01.08.2017 auch eine rechtsbereichsübergreifende Satzung.
Auf Nachfrage von Herrn Happe stellt Herr Gausmann klar, dass eine Ent-scheidung über die Verschiebung der neuen Beitragssatzung vom 01.08.2016 auf den 01.08.2017 im Jugendhilfeausschuss gefasst werden muss. Der am 10.09.2015 gefasste Beschluss mit dem geplanten Inkraft-treten der neuen Satzung zum 01.08.2016 wäre aufzuheben und auf den 01.08.2017 zu verschieben. Eine entsprechende Vorlage wird wahrschein-lich in der Sitzung am 19.11.2015 beraten werden.
—–Original-Nachricht—–
Betreff: AW: 2015-8-Niederschrift Familienbeirat
Datum: Thu, 24 Sep 2015 21:20:18 +0200
Von: „“ <>
An: „Paege, Ulrike“ <>
Hallo Ulli,
erst einmal die Daten zur KITA – Beitragserhöhung und die Kritik / Ablehnung des JAEB.
Der große Nachteil dieser neuen Satzung ist die heftige Benachteiligung der Kita – Eltern, insbesondere für die Eltern, die gerade mit der KITA beginnen. Die zusätzliche finanzielle Belastung nach der Grundsteuererhöhung trifft diese Eltern doppelt hart, weil diese nach 2 – 3 Jahre wieder in den Beruf streben bzw. einen Beruf ausüben müssen. Einnahmeeffekte lösen sich in NIchs auf.
Die derzeitige Satzungsänderung wird unserer Meinung auch etliche Eltern von einer Arbeitsaufnahme abhalten.
Daneben werden ebenfalls Eltern die Betreuungszeiten nach 25 Wochenstunden umbuchen. Dies befürchten auch die KITA – Träger, mit entsprechenden Verschlechterungen in der Kinderbetreuung und der Primarbildung.
Eine ad -hoc – Lösung hat der JAEB auch nicht in der Hand, aber einen Lösungsansatz. Aber eine produktübergreifende Lösung innerhalb des städtischen Haushaltes, könnte durch eine politische Schwerpunktsetzung zielführend sein (s. auch § 41 Abs. 2 Buchstabe t GO NRW).
Einige Eltern haben mit mir gesprochen und waren, unabhängig von dem weiteren Beschlussverlauf, froh darüber, dass der JAEB schon jetzt über die möglichen Änderungen vor den Anmeldetagen in den KITA`s informiert hat. Sonst hätte es wahrscheinlich im nächsten Jahr ein böses Erwachen gegeben.
Für die Eltern mit KInder in KITA und OGS werden entlastet. Das ist richtig. Aber die Beitragserhöhung im KITA – Bereich führt dazu, dass der städtische Haushalt um rd. 140000,00 bis 150000,00 € entlastet wird.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Jugendamtselternbeirat Rheine
—–Original-Nachricht—–
Betreff: AW: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Datum: Thu, 24 Sep 2015 22:03:51 +0200
Von: „“ <>
An:
Guten Tag Herr Dr. Lüttmann,
ich gratuliere Ihnen zur Wahl zum Bürgermeister von Rheine.
Auch wenn Sie erst ab dem 21.10.15 offiziell als Bürgermeister ins Amt eingeführt werden, würde ich gerne mit Ihne einmal zum Thema Beitragssatzung / Beitragserhöhung im KiTa – Bereich ins Gespräch kommen.
Z. Zt. ist ein Satzungsvorschlag in der Ersten Lesung verabschiedet worden, der drastischen Beitragserhöhungen für KiTa — Eltern nach sich ziehen wird. Trotz einer Entlastung im OGS – Bereich wird durch die Beitragserhöhung für die KiTA – Betreuung der städtischen Haushalt um 140000,00 € bis 150000,00 € entlastet. Dafür sind Eltenbeiträge nicht da.
Meiner Meinung ist es aber nur noch Formsache, dass diese Beitragserhöhung verabschiedet wird. Damit würde aber von Ihrer Haltung für eine Beitragsstabilität im KiTa – Bereich abgewichen werden.
Zu den konkreten Auswirkungen habe ich Ihnen die beiden Anhänge beigefügt.
Eine Universallösung hat der JAEB nicht parat.
Der JAEB ist Meinung, dass neben anderen Schwerpunkten, für Rheine die Kinderbetreuung im gesamten Primarbereich höchste Priorität haben sollte. Nicht zuletzt, um auch die demographische Entwicklung abzumildern und der heimischen Wirtschaft Arbeitskräfte (die Eltern) zur Verfügung zu stellen.
Der JAEB ist auch der Meinung, dass vor diesem Hintergrund durch den Rat (also den politischen Mandatsträgern) eine produktübergeifende Lösung für junge Familien gefunden werden kann, eigentlich sogar muss. Dieses Gremium hat unter Beachtung der Ressourcen (auch Haushaltsmittel) strategische Ziele festzulegen (§ 41 GO NRW). Unter Beachtung dieser Steuerungsnorm für den städtischen Haushalt, müssen nach dem Verständnis des JAEB, weitergehende politischen Überlegungen und Entscheidungen zu Gunsten der Primar – / KiTa – Bildung erfolgen.
Der JAEB sieht hier die Möglichkeit, ein Zeichen für junge Familien in Rheine zu setzen.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Jugendamtselternbeirat Rheine.
Gesendet: Sonntag, 20. September 2015 um 08:43 Uhr
Von: „“ <>
An: „Andreas, Tanja“ <>
Betreff: Drastische Elternbeitragserhöhung für die KiTa steht bevor
Liebe Eltern und liebe Elternbeiräte,
Ihr habt vielleicht den Zeitungsartikel zur „Harmonisierung“ der Beitragssatzungen OGS und KiTa gelesen. Dieser ist inhaltlich richtig, spiegelt aber den vollen Umfang der Auswirkungen nicht wider.
Die Mehrbelastungen im Bereich KiTa sind dermaßen hoch, dass die Beitragsentlastungen im OGS – Bereich locker kompensiert werden. Durch die KiTa – Beiträge wird der städtische Haushalt um 140000,00 € bis 150000,00 € konsolidiert.
Gleichzeitig steigt die Belastung der Familieneinkommen durch die Beitragserhöhung und zusammen mit einer Übermittagbetreuung (netto) auf über 10 % an.Familien mit 2 Kindern und mittleren Einkommen sind besonders stark betroffen.
Die KITA – Träger befürchten, dass viele Eltern die Stundenbuchungen auf 25 Stunden reduzieren werden und die KiTa`s schlechter mit ErziehernInnen ausgestatttet sind, mit der Folge, dass die Betreuungsqualität, der Betreuungsumfang und die Bildungsqualität sinken wird.
Mit etlichen politischen Mandatsträgern habe ich über diei negativen Entwicklunben gesprochen oder sie per Email informiert und ermuntert, eine haushaltsübergreifende Lösung für junge Familien und deren Kinder zu finden.Sprecht auch Ihr Eure Stadträte konkret an und fragt nach Begründungen!
Wir wollen weiter um familienfreundliche KiTa – Elternbeiträge in Rheine kämpfen, brauchen dabei aber Eure Unterstützung!
Hierzu hat der JAEB eine online – Unterschriftenaktion gestartet. Diese findet ihr unter folgenden Link.
Bitte unterstützt uns hier, damit wir Eltern in Rheine etwas anstoßen und bewegen können.
Weiterleitung des Unterschriftenlinks über Facebook, WhatsApp usw. ausdrücklich erwünscht!
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Jugendamtselternbeirat.
Beitragserhöhung im KITA – Bereich – Wird ein KITA – Platz in Rheine bezahlbar bleiben?
Mit der Vorlage 303/15 stellt die Stadtverwaltung die Zusammenführung der Elternbeitragssatzungen für die offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen und der Betreuung in den Kindertagesstätten / bei Tageseltern vor.
Die Zusammenlegung beinhaltet zusammengefasst folgende Änderungen:
– Sofern ein Kind die offene Ganztagsschule und ein Kinde den Kindergarten besucht senkt sich die Summe der Beiträge
– Wegfall des Geschwisterbonus (1 Kind zahlt voll, 2. Kind beitragsfrei)
– Einführung Geschwisterregelung 1. Kind zahlt voll, 2. Kind 2/3, 3. Kind beitagsfrei
– Erhöhung der Elternbeiträge für die 35 Std. Woche im Kindgartenbereich
– Einführung einer höheren Beitragsfreiheitsgrenze
Durch die Zusammenlegung ergeben sich folgende Auswirkungen :
– Entlastung der Eltern die Kinder zeitgleich in einer Kindertageseinrichtung/Tagesmutter und in der offenen Ganztagsschule haben
– Erhebliche Mehrbelastung der Eltern die 2 Kinder in einer Kindertageseinrichtung haben
– Erhebliche Mehrbelastung bei Buchung einer 35 Std. Woche
– Einführung einer weiteren Höchsteinkommensstufe
Die neuen Regelungen treten voraussichtlich ab dem nächsten Schul- / KITA – Jahr, also 01.08.2016, in Kraft.
Einflussfaktoren für die Beitragserhöhung:
– Anhebung der Beiträge für die 35 – Stunden – Betreuung um durchschn. 12,6 %
Durch diese Anhebung werden nur die KITA – Plätze und Tagespflege betroffen sein.
Mehrbelastung der Eltern und Kinder in der KITA 145000,00 €
Tagespflege = 9000,00 €.
Für sich betrachtet entstehen nur relativ geringe Kosten für die Eltern mit geringem Einkommen.
Aber die Geschwisterkindermäßigung zündet den Kostenturbo!
– Einführung einer neuen übergreifenden Geschwisterkindermäßigung
Das Kind mit dem höchsten Beitrag bleibt bei dieser Betrachtung immer das Zahlkind. Da die KITA – Beiträge höher sind als die Beiträge der offenen Ganztagsbetreuung, bleibt immer das KITA – Kind das Zahlkind.
Mehrbelastung der Eltern und Kinder in der KITA 123000,00
– Einführung einer zusätzlichen Höchsteinkommensstufe
Bisher liegt die Höchsteinkommensstufe bei „ab 85000,00 €“. Nun soll die Stufe 85000,00 € bis 97000,00 € eingefügt werden. Daher folgt logischerweise auch noch die Stufe ab 97000,00 €.
Mehrbelastung der Eltern und Kinder in der KITA 22000,00 €
– Verschiebung / Vorziehen der Einkommensstufen um 1000,00 €
Bisher ab 18000,00 €, ab 25000,00 €, ab 37000,00 € usw. Zukünftig soll die Staffelung ab 24000,00 €, ab 36000,00 € usw. eingeführt werden.
Mehrbelastung der Eltern und Kinder in der KITA 33000,00 €
Die Veränderungen in der Beitragsstruktur und Einkommensstaffelungen führen auch dazu, dass die mittleren Einkommen progressiv stärker belastet werden als die Höchsteinkommen ab 85000,00 €. Diese Höchsteinkommen werden sogar im Verhältnis entlastet.
– Anhebung der Beitragsfreigrenzen von bis 18000,00 € auf bis 24000,00 €
Durch diese Regelung würden insbesondere Eltern entlastet, die ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.
Mindereinnahmen 68000,00 €
Hier sieht der JAEB eine Lohnersatzleistungsproblematik, weil die Brutto – / Netto – Diskrepanz bei Transferleistungseinkommen (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II usw.) gegenüber Erwerbseinkommen nicht berücksichtigt wurde.
Daher werden Lohnersatzeinkommen von 23000,00 €bis 30000,00 € nicht angerechnet. Die geringeren Erwerbseinkommen bis 30000,00 € werden jedoch angerechnet und damit deutlich schlechter behandelt.
Es wird Netto mit Brutto ins Verhältnis gesetzt. Also ein Vergleich Äpfel mit Birnen.
Anhand dieser sozialen Ungleichgewichtung im Bereich 24000,00 € bis 30000,00 €, ist zu prüfen, ob und wie tatsächlich mit der Beitragsfreiheitsgrenze umgegangen werden muss.
Wegen dieser unterschiedlichen Behandlung zwischen Lohnersatzleistungen und kleinen Erwerbseinkommen hat der Jugendamtselternbeirat einen entsprechenden Vorschlag zur Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze gemacht.
Das Jugendamt hat berechnet, dass diese zusätzliche und notwendige Erhöhung aus Gründen der sozialen Ausgewogenheit 112000,00 € kosten würde.
Direkte finanzielle Mehrbelastung der Familien:
Durch eine gemeinsame Geschwisterkindregelung erhöhen sich die Beiträge im KITA – Bereich je nach Betreuungsumfang und Einkommenssituation um 33 % bis über 50 %.
Schaut man sich den Anteil der KITA – Beiträge inkl. Übermittagbetreuung einmal an, dann muss festgestellt werden, dass durch die Beitragserhöhung die zur Verfügung stehenden Familieneinkommen um 1,75 % vermindert werden (durchschnittlich fast 800,00 €).
Bsp.:
Jahreseinkommen 60000,00 € (brutto), 39746,03 € (netto), bei 2 Kindern mit Mittagessen
Kosten für Kinderbetreuung
45 Wochenstunden monatlich neu alt
1. Kind 221,71 € 221,71 €
2. Kind 1/3 73,90 € 0,00 €
295,61 € 221,71 €
Mittagessen 2 Kinder 120,00 € 120,00 €
415,61 € 341,71 €
Jährlich 4987,32 € 3620,52 €
Jahreskosten für Kinderbetreuung
35 Wochenstunden 4048,16 €, Anteil 10,2 %, Steigerung 2,2 %
Vorher 3204,12 €, Anteil 8 %
Dadurch entwickeln sich die Kosten für Kinderbetreuung zu einer „3. Miete“. Die zusätzlichen Belastung liegt bei rd. 900,00 €.
Hinzu kommt die jährliche Dynamisierung um 1,5 %, so dass die Beiträge jährlich weiter steigen.
Folgen für Familien
Für viele Familien lohnt sich eine zweite Beschäftigung nicht mehr. Gerade nach 2 – 3 Jahren Elternzeit wird damit eine große Hürde aufgestellt und der heimischen Wirtschaft werden weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die KITA – Träger befürchten eine Umsteuerung der Eltern vermehrt zu der 25 – Stunden – Betreuung. Damit verbunden ist die Situation, die Bildungsinhalte verstärkt innerhalb von 25 Stunden zu lehren (weniger Zeit, für gleiche Bildungsmenge) und somit qualitative Einschränkungen
Der Jugendamtselternbeirat befürwortet grds. eine Zusammenlegung der Beitragssatzungen, jedoch nicht die erhebliche Mehrbelastung der KiTa-Eltern.
Die Organisation und die Förderung der Kinderbetreuung für junge Menschen und Familien sollte oberste Priorität haben und auch haushaltsübergreifend finanziert werden. Hierbei handelt es sich um eine ganz wichtige gesamtstädtische Aufgabe und sollte daher produkt – / haushaltsübergreifend gelöst werden.
Hierzu erfolgte seitens des Jugendamtselternbeirates bereits mehrfach ein Hinweis an Politik und Verwaltung.
Der neu gewählte Bürgermeisterkandidat Herr Dr. Peter Lüttmann hat sich gegenüber dem Jugendamtselternbeirat gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen.
Der Jugendamtselternbeirat appelliert daher nochmals an die politischen Mandatsträger, dem vorliegenden Vorschlag nicht zuzustimmen und entsprechend durch eine die Produkte OGS und KITA übergreifende Lösung eine familienfreundliche Lösung zu schaffen..
Rheine soll eine Stadt für Familien bleiben. Hierfür müssen wir etwas tun!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal herzlichen Dank an die Verwaltung, die unter Beachtung etlicher politischer Vorgaben, hier eine sehr gute Vorlage ausgearbeitet hat. Die Ergebnisse orientieren sich logischerweise aber nur an dem Produkt KITA 2102.
Der JAEB ist grundsätzlich für eine Zusammenlegung der Satzungen. Dies führt zu mehr Transparenz und Vereinfachungen.
Ich bin als Elternvertreter aber auch der Anwalt der KITA – Kinder und – Eltern und muss hier auf ein paar Schieflagen hinweisen.
Über diese hat der JAEB in der Vergangenheit und in jüngster Zeit mit den politischen Mandatsträgern, teils persönlich und teils per Email, in formiert und diskutiert.
Mit den folgenden ausgewählten Daten möchte ich Ihnen die Wirkungen darstellen, damit Sie einen entsprechende Beschluss auch diese in Kenntnis der dieser Folgen betrachten:
– Exorbitant starke Erhöhung der KITA – Beiträge um rd. 16 % (264000,00 €), Anteil der Kosten für Kinderbetreuung am Jahresnettoeinkommen wird auf über 10 % angehoben, zusätzlich zur Grundsteuererhöhung von 25 %,
– Die mittleren Einkommen werden stärker belastet als die Höchsteinkommen und für diese Familien wird sich eine Beschäftigungsaufnahme nach der Elternzeit oft nicht mehr lohnen (Stichwort: Kalte Progression)
– Durch die Anhebung der Beiträge für 35 Stunden wird es eine Wechselbewegung der Eltern von 35 Stunden in die 25 Stunden – Betreuung geben, mit der Folge, dass den KITA`s weniger Zeit / Ressourcen für den Bildungsauftrag zur Verfügung stehen.
– Ein letzter Punkt: Produktübergreifende Lösungen? Hier ist die Verwaltung quasi außen vor, hier ist die Selbstverwaltung gefragt!
Rheine investiert fortlaufend Millionen in die bauliche Infrastruktur z. B. Bahnhof, Busbahnhof, Einkaufzentrum usw. und in die Bildungsinfrastruktur für Primarbildung nicht 264000,00 €?
Diese Fragen stellen sich nach Ansicht des JAEB und auch ob KITA – Plätze in Rheine zukünftig bezahlbar bleiben.
– Mit CDU und SPD wurden persönliche Gespräche geführt werden und die Problemlagen und die Schieflagen des Satzungsvorschlages konnten erörtert werden. Die schlechte städtische Haushaltslage überwiegt leider bei den politischen Argumenten.
– Keine schriftlichen Rückmeldungen
– Rückmeldungen der anderen politischen Fraktionen gab es leider keine.
– Exorbitant hohe Belastung der KiTa durch die Verschlechterung der Geschwisterkindregelung, Erhöhung der 35 Stunden – Betreuung und der Verschiebung der Einkommensstufen
– Entlastung der OGS – Beiträge
– JAEB forderte von den politischen Vertretern produktübergreifende Lösungen zur Entlastung der KiTa – Eltern.
Viele Gespräche mit politischen Mandatsträgern, die sich inhaltlich sehr bedeckt darstellten.
—–Original-Nachricht—–
Betreff: Re: WG: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Datum: Mon, 06 Jul 2015 12:34:15 +0200
Von: Peter Lüttmann <>
An: „“ <>
Sehr geehrter Herr Happe,
vielen Dank für Ihre ausführliche Mail.
Vielleicht haben Sie am letzten Freitag den Artikel in der Münsterländischen Zeitung (Westfalen) gelesen mit dem Titel „Zuschießen oder schließen“. Das Bistum Münster fordert für seine Kindergärten eine Beteiligung der Kommunen am Verlustausgleich.
Eine nicht ausreichende Finanzausstattung durch das Land macht es den Kommunen im Moment nicht gerade leicht. Deshalb kann ich die Forderung nach einer Beitragsfreiheit zwar verstehen, es sollte auch unser Ziel sein, mit diesem Punkt irgendwann einmal für Rheine als familienfreundliche Stadt zu werben. Nur bei der desolaten Finanzlage, halte ich das nicht für kurzfristig realisierbar. Immerhin müssten rd. 1,8 Mio Euro kompensiert werden.
Auf Kreisebene haben wir die Eingangsstufe, d.h. die Einkommensstufe, ab der Kita-Beiträge zu zahlen sind, von 18.000 auf 24.000 Euro angehoben. In Rheine liegt die Grenze noch bei 18.000 Euro. Ebenso haben wir eine Geschwisterregelung, wonach alle Geschwister beitragsfrei sind, auch wenn das erste Kind beitragsfrei ist (aufgrund Landesrecht) – was in Rheine aber meines Wissens auch so gehandhabt wird.
Nachdem in der Vergangenheit der Focus auf den quantitativen Ausbau gelegt wurde, müssen wir jetzt verstärkt auch auf Qualität setzen, z.B. durch Ernährungsprogramme, zertifizierte Bewegungskindergärten usw.
Das ist auch mit weiteren Kosten verbunden, so dass wir die finanziellen Möglichkeiten der Stadt realistisch einschätzen sollten.
In der Satzung des Kreises haben wir übrigens die komplette Gleichstellung von Kita und Tagespflege vorgenommen, was zu einer Aufwertung der Tagespflege und Verbesserung für Tagespflegepersonen geführt hat.
Gerne würde ich mit Ihnen bei Gelegenheit persönlich ins Gespräch kommen.
Ich stehe dazu, dass wir auch bei diesen Themen, den engen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern suchen sollten, um anschließend vernünftige Entscheidungen zu treffen. Wenn ich dabei mithelfen kann, dann bin ich dazu gerne bereit.
Beste Grüße!
Peter Lüttmann
Dr. Peter Lüttmann
Bürgermeisterkandidat für Rheine
www.peter-luettmann.de
Am 03.07.2015 um 23:02 schrieb „“ <>:
Guten Tag Herr Dr. Lüttmann,
bisher gibt es politischen Überlegungen und entsprechende Prüfaufträge an die Verwaltung, um Möglichkeiten bei den Elternbeiträgen auszuloten. Parallel dazu sollen die Elternbeitragssatzungen für KITA, Tagespflege und OGS zusammen gelegt werden. Also zwei Verfahren. Wir möchten in dieser politischen Findungsphase die inhaltliche Debatte anstoßen und führen, an deren Ende auch eine politische Entscheidung steht.
Ich habe mit meiner Email die Fraktionsvorsitzenden, die von mir subjektiv ausgewählten „Jugendhilfesprecher“ der Parteien und die Bürgermeisterkandidaten gebeten, in einen politischen Dialog und Debatte einzutreten, an deren Ende eine Entscheidung für oder gegen junge Familien steht. Deshalb wollte ich Sie in Ihrer Rolle als Bürgermeisterkandidat für Rheine ansprechen und nicht als Sozialdezernent des Kreises. Die Emailadresse habe ich aber schneller gefunden.
Der JAEB und ich lehnen eine direkte Beitragserhöhung ab. Auch eine indirekte Beitragserhöhung im Rahmen einer Satzungszusammenlegung.
Insofern begrüße ich Ihre Haltung gegen eine Beitragserhöhung (KITA, Tagespflege und OGS) zu Gunsten der jungen Familien in Rheine.
Zwei Dinge möchte ich noch näher beschreiben.
1. Streichung aller freiwilligen Leistungen
Eine solche grundsätzliche Aussage habe ich nicht getroffen. Vielleicht habe ich mich aber nicht eindeutig ausgedrückt. Hintergrund: Durch die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen im Rheiner Stadtrat werden unter dem Oberziel „10 Millionen in 10 Jahren“ einzusparen, einzelne Einnahmen und Ausgaben überprüft. Eine solche Prüfung von Einzelmaßnahmen halte ich für zu einfach und dadurch unter dem Strich für falsch. Für mich ist klar, dass es für jede Aufgabe, Maßnahme (Ausgabe) und Einnahme für sich betrachtet immer ein pro und contra gibt. Es liegt dann sozusagen im Auge des Betrachters, ob sich für das pro und contra entschieden wird.
In diesem Zusammenhang kann eine Haushaltskonsolidierung nicht durch das „einfache Ziel“ Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Wenn es so einfach wäre, dann und nur dann, wäre die Streichung aller freiwilligen Leistungen die logische Konsequenz. So ähnlich habe ich es geschrieben.
Vielmehr muss das Ziel Haushaltskonsolidierung schon bereits auf strategischer Ebene weiter konkretisiert werden (z. B. Familienfreundlichkeit, Altengerechte Infrastruktur, Verknüpfung der Generationen, Verbesserung des Wirtschaftsstandorts), damit eine transparente und verlässliche Politik und Haushaltskonsolidierung möglich wird. Solche Ziele müssen top down und bottom up auf den Produktebenen verdichtet werden. Dann kann Dreh an die Sache kommen. Ohne solche Rahmenbedingungen / Richtlinien, wird es für mein Dafürhalten auch schwierig eine gesamtstädtische Betrachtung und Verantwortung zu wahren. Gleichzeitig könnten die Bürger sich auf die Entwicklungen einstellen und fühlen sich dann eher mitgenommen.
M.e. führt eine solche Gewichtung in einigen Bereichen natürlich zum Wegfall von Leistungen und / oder zur Absenkung von Leistungsstandards. Und dann stimme ich Ihnen vollkommen zu, wenn die betroffenen Personen / -gruppe frühzeitig darüber aufgeklärt werden und klar und transparent die Zusammenhänge erklärt werden.
2. Völliger Verzicht auf Elternbeiträge
Diesen Vorschlag habe als Elternvertreter gemacht. Ich möchte damit meine Argumentation zu 1) untermauern, dass es nötig ist sich auf ein paar wenige strategische Ziele zu konzentrieren, die das Oberziel Haushaltskonsolidierung weiter definieren. Ich persönlich und auch der JAEB schätzen das Ziel Familienfreundlichkeit als sehr wichtiges Ziel an. Auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.. Sicherlich gibt esweitere notwendige politische Ziele.
Eine solche Entwicklung würde ich natürlich trotzdem begrüßen.
Die pauschale und allgemeine Streichung von freiwilligen Leistungen, halte ich genauso wie eine Elternbeitragserhöhung für kategorisch falsch.
Selbstverständlich haben die unterschiedlichen Personen, Gruppen und Initiativen unterschiedliche Ansichten und Interessen und wie beschrieben gibt es immer Gründe für die eine oder andere Entscheidung.
Der Souverän ist unbestritten der Rat und dort die politischen Mehrheiten. Was ich mir aber von Ihnen wünschen würde, sofern Sie zum Bürgermeister gewählt würden, dass Sie die Richtlinienkompetenz nutzen und die politischen Parteien mit klarer Linie mitnehmen und die Richtung vorgeben. Ich denke dafür ist ein Bürgermeister befugt und beauftragt.
Ich freue mich ebenfalls auf die weitere Diskussion und stehe auch für persönliche Gespräch zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
——– Originalmitteilung ——–
Betreff: Re: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Von: Peter Luettmann <>
An:
Cc:
Sehr geehrter Herr Happe,
herzlichen Dank für Ihre Positionierung, die Sie mir an meine dienstliche Adresse geschickt haben. Als Sozial- und Jugenddezernent des Kreises ist mir die Problematik und der rechtliche Rahmen der Elternbeiträge bekannt. Eine Zuständigkeit für Rheine habe ich natürlich nicht. In meiner „Rolle“ als Bürgermeisterkandidat kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass ich Ihre Bedenken teile und es nach der Erhöhung der Grundsteuer im letzten Jahr vor allem um die Reduzierung auf der Aufwandsseite gehen muss. Dabei teile ich nicht Ihre Einschätzung, dass es zwangsläufig zu einer Streichung aller freiwilligen Leistungen kommen muss. Das Ziel, das strukturelle Defizit des städtischen Haushaltes zu beseitigen, sollten eigentlich alle Parteien verfolgen. Denn es bedeutet schlicht und einfach, dass wir über unsere Verhältnisse leben. Das hat für mich etwas mit Generationengerechtigkeit zu tun.
Für das Gesprächsangebot danke ich Ihnen ebenfalls. Hier meine MailAdresse, unter der Sie mich auch erreichen können:
Ich werde Ihnen noch ausführlich antworten, um Ihnen auch deutlich zu machen, wie ich mich in den letzten Jahren auf Kreisebene verhalten habe. Daraus können Sie dann ableiten, dass ich nicht dafür stehe, den gesetzlichen Rahmen bei den Elternbeiträgen auszuschöpfen.
Ein völliger Verzicht – auch wenn er wünschenswert wäre – kommt aufgrund der aktuellen Haushaltssituation in Rheine wohl nicht in Betracht. Trotz des Verwaltungsaufwandes verbliebe eine Deckungslücke, die so groß wäre, dass der Schwellenwert für eine Haushaltssicherung „gerissen“ würde.
Ich halte deshalb viel davon, grundsätzlich bei der aktuellen Höhe der Beiträge zu bleiben. Eine Erhöhung kommt für mich nicht in Betracht. Das zunächst als erste Reaktion. Ich werde Ihre Mail zum Anlass nehmen, mir die aktuelle Beitragssatzung der Stadt Rheine einmal näher anzusehen.
Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen!
Beste Grüße!
Peter Lüttmann
—–Original-Nachricht—–
Betreff: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Datum: Tue, 07 Jul 2015 06:32:46 +0200
Von: Heinz-Jürgen Wisselmann <>
An:
Guten Tag Herr Happe,
Wie bereits geschrieben teile ich Ihre Ansicht dass die Kindergartenbeiträge nicht erhöht werden sollten.
Ich persönlich wäre in der Beitragsfrage zwar nicht für eine gänzliche Abschaffung der Kindergartenbeiträge, aber für eine Erhöhung der Einkommensbemessungsgrenze auf 30.000 Euro.
Begründung:
Junge Menschen die sich dazu entscheiden ein Kind in die Welt zu setzen, leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Das verdient unseren Respekt, und vor allem unsere Solidarität.
Leider ist es so, dass viele junge Familien durch die neuerliche Gebühren und die Steuererhöhung zu Beginn des Jahres an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Und grade hier reißen die Kindergartenbeiträge ein großes Loch in die Haushaltskasse und die jungen Eltern stehen nicht selten vor der Entscheidung, Betreuungsgeld oder Kindergarten?
Grade in der frühkindlichen Sozialisierungsphase brauchen Kinder andere Kinder. Von den älteren schauen sie sich etwas ab, für die jüngeren lernen sie Verantwortung zu übernehmen.
Diese Erfahrungen sollte jedes Kind machen dürfen. Grade in den Kindergärten werden die entscheidenden Grundlagen für das weitere Leben des Kindes gelegt.
„Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“
Ich halte Kürzungen oder Beitragserhöhungen im Sozialen Bereich, sei es in der Kinderbetreuung, der offenen Jugendarbeit oder auch in den Sportvereinen grundsätzlich für den falschen Weg des Sparens. Was wir heute an unseren Kindern einsparen, kann morgen eine äußerst kostenintensive Angelegenheit für Bund, Länder und Kommunen werden.
Bereits heute werden von der Stadt Rheine und vom Jobcenter 500 Jugendliche unter 25 Jahren betreut. Das ist mehr als ein ganzer Jahrgang. Eine erschreckende Zahl.
Viele von diesen jungen Menschen haben sich ganz, oder teilweise aus der Gesellschaft abgemeldet.
Das können und dürfen wir uns nicht leisten.
Wir werden die Kinderbetreuung in Laufe der nächsten Wochen bis zur Wahl natürlich auch öffentlich thematisieren. Um dieses Thema zu vertiefen würde ich mich über ein persönliches Gespräch mit Ihnen freuen.
Mit freundlichem Gruß
Heinz-Jürgen Wisselmann
—–Original-Nachricht—–
Betreff: AW: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Datum: Fri, 03 Jul 2015 23:26:38 +0200
Von: „“ <>
An: „“ <>
Guten Tag Frau Kuhnert,
ich habe mit meiner Email die Fraktionsvorsitzenden, die von mir subjektiv ausgewählten „Jugendhilfesprecher“ der Parteien und die Bürgermeisterkandidaten gebeten, in einen politischen Dialog und Debatte einzutreten, an deren Ende eine Entscheidung für oder gegen junge Familien steht.
Bisher gibt es politischen Überlegungen und entsprechende Prüfaufträge an die Verwaltung. Parallel dazu sollen die Elternbeitragssatzungen für KITA, Tagespflege und OGS zusammen gelegt werden. Also zwei Verfahren. Wir möchten in dieser politischen Findungsphase die inhaltliche Debatte anstoßen und führen, an deren Ende auch eine politische Entscheidung steht. In meiner Stellungnahme habe ich darauf hingewiesen, dass für jede Ausgaben (Aufgabe) und jede Einnahme (Aus -. / Aufgabenfinanzierung) jeweils gute Gründe für das pro und contra gefunden werden können. Es ist eine Entscheidung für oder gegen junge Familien zu treffen.
Der JAEB und ich lehnen eine direkte Beitragserhöhung ab. Auch eine indirekte Beitragserhöhung im Rahmen einer Satzungszusammenlegung.
Insofern begrüße ich Ihre Haltung gegen eine Beitragserhöhung (KITA, Tagespflege und OGS) zu Gunsten der jungen Familien in Rheine.
Im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung, möchten wir von den politischen Akteuren, dazu gehört Herr Wisselmann als einer von drei Bürgermeisterkandidaten auch, eine klare inhaltliche Aussage bekommen, die diskutiert werden kann und soll. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass unabhängig von der Richtung der Entscheidung, die betroffenen Eltern und jungen Familien in Rheine so frühzeitig wie möglich informiert und damit beteiligt werden.
Daher begrüße ich als Elternvertreter Ihre Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge. Zu überlegen wäre, wie in meiner Stellungnahme beschrieben, ggfls. die Abschaffung der Elternbeiträge zu Gunsten junger Familien in Rheine. Wie steht Herr Wisslemann dazu?
Insgesamt würde es der JAEB begrüßen, wenn Herr Wisselmann im Wahlkampf seine Haltung entsprechend vertritt und dadurch die Eltern und Kinder in Rheine und unserer Sachanliegen „Keine Beitragserhöhung“ durchgehend unterstützt.
Soweit möglich stehe ich auch gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen!
Freundliche Grüße
Andreas Happe
——– Originalmitteilung ——–
Betreff: AW: Elternbeiträge für
Von:
An:
Cc:
Sehr geehrter Herr Happe,
wir teilen Ihre Ansichten zur Erhöhung der Elternbeiträge zu 100%, fragen uns jetzt aber, wie Sie sich eine
Unterstützung unsererseits für Ihr Anliegen vorstellen?
Mit freundlichem Gruß
Claudia Kuhnert
Pressesprecherin Heinz Jürgen Wisselmann…
Vorschlag / Vorstoß moderate Erhöhung der Elternbeiträge, um steigende KITA – Kosten zu decken
Email an Politik – und Verwaltungsspitze
—–Original-Nachricht—–
Betreff: Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Datum: Thu, 25 Jun 2015 22:09:25 +0200
Von: „“ <>
An: , , , , , , , , , , , , , , , , „Kordfelder, Dr. Angelika“ <>
Guten Tag geehrte Damen und Herren,
in der Presse und in Jugendhilfeausschusssitzungen wurde bereits über Erhöhungen der Elternbeiträge für Kinderbetreuung (KITA, OGS) nachgedacht. Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) hat das für und wider einer solchen Maßnahme lange beraten und lehnt diese Einzelmaßnahme ab (s. Anlage).
Bisher handelt es sich um eine politische Idee. Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen und gemeinsam dafür sorgen, dass eine solche Beitrags erhöhung zu Gunsten junger Familien unterbleibt.
Dem JAEB sind die Rahmenbedingungen und die strukturellen Probleme des städtischen Haushaltes durchaus bekannt. Auch die drohende Haushaltssicherung.
Die Erhöhung der Elternbeiträge, nur unter Beachtung der Entwicklungen in den betroffenen Einzelprodukten (KITA, Tagespflege, Schule) halten wir für falsch und nicht zielführend. Dadurch lässt sich ein Haushaltsausgleich auch nicht erreichen. Dafür sind Elternbeiträge auch gar nicht gedacht.
Die Grundsteuerdebatte hat gezeigt, dass ohne eine fehlende frühzeitige öffentliche Debatte (Beteiligung der BürgerInnen), die nötige Transparenz und Anerkennung einer solchen belastenden Entscheidung nicht erreicht werden kann. Dies hat der Bürgermeisterkandidat Dr. Peter Lüttmann schon in seiner Rede am 06.02.15 im Franz Tacke Haus angemerkt und kritisiert.
Die Menschen wollen schließlich wissen was auf sie zu kommt und beteiligt werden.
Bisher wurde seitens der Politik und der Verwaltung immer wieder Familienfreundlichkeit als einer der zentralen und übergeordneten Ziele der Stadt Rheinemanifestiert. Daher irritiert nun der Vorstoß, Elternbeiträge gerade für junge Familien erhöhen zu wollen.
Es heißt nun: Farbe bekennen für Rheine, für junge Familien und für Familienfreundlichkeit.
Freundliche Grüße
Andreas Happe,
Vorsitzender Jugendamtselternbeirat der Stadt Steinfurt
Stellungnahme des JAEB als Emailanhang
Der Jugendamtselternbeirat lehnt diese Maßnahme ab.
Begründung:
I. Zusammenhang und Differenziertheit: Schaffung von KITA – Plätzen (Pflichtaufgabe) und Elternbeiträge (Kann – Maßnahme)
Die Zahl der vorzuhaltenden KITA – Plätze ist abhängig von der Bevölkerungsentwicklung. Der KITA – Bedarf wird entscheidend von der Geburtenrate und dem Wanderungssaldo beeinflusst.
Ein positiver Wanderungssaldo führte in Rheine zu einem immer größer werdenden KITA – Platzbedarf, weil in den letzten Jahren die Zuzüge von Familien mit Kindern größer als die Wegzüge waren. Die Deckung dieses Bedarfes ist mit Aufwand verbunden. Gleichzeitig wird aber auch der demographisch bedingten Bevölkerungsschrumpfung entgegen gewirkt werden können. Gleichzeitig wird u.a. das heimische Arbeits- / Ausbildungskräftepotential erweitert und somit kann ein wirtschaftlicher Standortvorteil generiert werden.
Grundsätzlich haben Kinder Ü3 einen totalen und Kinder U3 einen relativen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Kinder U3 können auf die Tagespflege (Tagesmütter / – väter) verwiesen werden (§ 24 SGB VIII).
Das Vorhalten von KITA – Plätzen ist somit eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt Rheine.
Damit führt neben wirtschafts – und gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten auch die gesetzliche Verpflichtung des KIBIZ / SGB VIII dazu, dass KITA – Plätze entsprechend dem steigenden Bedarf geschaffen werden müssen. Die strategische Zielvorgabe ist durch Bundes – und Landesrecht vorgegeben. Die Versorgung mit KITA – Plätzen ist mittlerweile zu einer der wichtigsten Bausteine der Daseinsversorge geworden. Insgesamt werden die Kosten dadurch mittelfristig weiter steigen.
Elternbeiträge hingegen können nach den einschlägigen Vorschriften (§ 23 I KIBIZ, § 90 SGB VIII) erhoben werden, sind aber nicht an der Bedarfs – und Kostenentwicklungen im KITA – Bereich gekoppelt.
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, ob und in welcher Höhe überhaupt Beiträge von den Eltern erhoben werden sollen. Dieses Ermessen ist durch die politische Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung auszuüben. D. h. grundsätzlich müssen sogar keine Beiträge erhoben oder erhöht werden.
Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Schaffung von KITA – Plätzen, unterliegt die Erhebung von Elternbeiträgen einer strategischen Entscheidung durch die politische Selbstverwaltung vor Ort. Das bedeutet, der Rat / die Politk hat die Wahl.. Der Rat hat strategische Ziele festzulegen (§ 41 I Buchst. t GO NRW), nach denen die Daseinsvorsorge und schließlich der Haushalt und die operative Haushaltsaufstellung und – ausführung auszurichten sind.
Rheine ist eine familienfreundliche Stadt und die Verantwortlichen betonen dies immer wieder.
Damit ist aber klar, dass sich finanzpolitische Ziele (10 Millionen in 10 Jahren) strategischen Oberzielen zur Daseinsvorsorge unterzuordnen haben und sich bereits dadurch eine Beitragserhöhung verbietet. Die strategische Oberplanung hat die Federführung.Strategische Planung und Haushaltsentscheidungen müssen aber eng miteinander verknüpft sein und bleiben es durch entsprechendes Handeln auch (Stichwort Aufgaben – und Ressourcensteuerung).
Klar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch Politik und Verwaltung, zur Deckung der KITA – / Kinderbetreuungsbedarfe mittelfristig noch Finanzmittel bereitstellen müssen. Ein kostensenkender demografischer Bevölkerungsrückgang, ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
Stichwort Demographischer Wandel
„Die Stadt Rheine will diese Auswirkungen des demographischen Wandels durch eine Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere für Familien mit Kindern und Senioren bewältigen.“ (Zitat Rheine 2020 IEHK Seite 48)
Eine Erhöhung der Beiträge würde die Situation für Familien mit Kindern deutlich verschlechtern.
Im IEHK Rheine 2020 und der Fortschreibung Rheine 2025 wird der Bereich Kinder und Jugendliche unter der Leitbild Nr. 2 als eine Maßnahme, die eine Daueraufgabe darstellt eine hohe Prioriät gegeben.
Hier steht auch: soziale Kompetenz und Chancengleichheit sind durch ausreichende Bildung zu gewährleisten.
Frühkindliche Bildung funktioniert nur über ein gesundes Mischungsverhältnis von Arm, Mittelschicht und Reich in den Kitas. (vergl. Studie zur Kinderarmut: In der Kita sollte Arm auf Reich treffen von Vera Kämper Spiegel online).
In den meisten Fällen sind es eben die Frauen der Mittelschicht, die die Kindererziehung übernehmen und zusätzlich halbtags wieder anfangen zu arbeiten.
Wenn die Beiträge für die Kitas weiter steigen, wird es sich für viele weitere Frauen wirtschaftlich nicht mehr rechnen, frühzeitig wieder ins Berufsleben zurückzukehren.
Durch eine Beitragserhöhung steigt die sog. kalte Progression und für die Familien wird sich die zweite Beschäftigung nicht rechnen.
Anstatt in die KITA zu gehen, bleiben die Kinder der Mittelschicht dann zu Hause und eine nötige Durchmischung erfolgt nicht.
Gleichzeitig sinkt auch die Zahl der Beschäftigten.
II. Finanzpolitische Grundentscheidung
Grundsätzlich ist das Ziel der Ratsmehrheit aus CDU und Grünen den Haushalt auszugleichen (in 10 Jahren 10 Millionen Schulden abbauen) wichtig und richtig. Die Bürgermeisterkandidaten erkennen die Notwendigkeit der Kostenverringerung an und Herr Dr. Lüttmann plant über einen Bürgerhaushalt die Menschen in Rheine zu beteiligen.
In diesen Fällen und grundsätzlich bei der Aufgabenerledigung muss der Steuerungscharakter der strategischen Ziele (z. B. Familienfreundlichkeit) aber erhalten bleiben.
Familienfreundlichkeit gilt über die Jugendhilfe hinaus, konsequent als durchgängiges strategisches Ziel. In vielen Gesprächen mit Politikern und Vertretern aus der Verwaltung wurde dies immer wieder so dargestellt (s. auch IEHK 2025).
Die Schaffung von KITA – / Kinderbetreuungsplätzen kommt den gesamten Rheiner Bürgerinnen und Bürgern durch die Abfederung der negativen Folgen der demographische Entwicklung zu Gute und muss aus diesem Blickwinkel auch eine herausragende Rolle spielen. Die benötigten Mittel sind daher auch durch alle Bürger aufzubringen. Die Haushaltskonsolidierung als oberstes Ziel festzusetzen und höher als Familienfreundlichkeit oder die Abfederung der zukünftig eintretenden nachteiligen demographischen Entwicklung zu bewerten, verbietet sich.
Es ist eine inhaltliche Debatte notwendig, die sich mit den städtischen Aufgaben beschäftigt, diese kritisch hinterfragt und dann auch die Reduzierung von Leistungen beinhalten kann.
Außerdem können und müssen aus Sicht des JAEB die zusätzlich benötigten Mittel auch durch Einnahme – oder Ausgabeveränderungen erwirtschaftet werden.
Diese Veränderungen müssen durch übergeordnete Ziele gesteuert werden, sonst fehlt der rote Faden und es werden nur einzelne Maßnahmen (Einnahmen / Ausgaben) diskutiert. Für jede Einzelmaßnahme und für jede Einnahme und Ausgabe lassen sich aber immer gute Gründe dafür oder dagegen finden. Um ausgewogene und kongruente Maßnahmen und einen in sich abgestimmten Haushalt erhalten zu können, muss Politik / Rat Ziele festsetzen und sich an diese eigenen Ziele binden und damit der Exekutive operative Bedingungen vorgeben. Dieser Prozess muss natürlich im Dialog zwischen Politik / Rat und Verwaltung aber auch Bürgern stattfinden und kann auch nur so gelingen.
Die große Aufgabe der handelnden Akteure, insbesondere der politisch Verantwortlichen, wird es sein, die Aufgabenschwerpunkte und strategischen Ziele, also den Handlungsrahmen für die Stadt / die Verwaltung festzulegen und den Bürgern nachvollziehbar darzulegen (s. hier die bereits zitierte Grundsteuerdebatte).
Dabei kann für sich allein betrachtet, aber der Haushaltsausgleich nicht das oberste Ziel sein, sondern ist durch inhaltliche strategische Ausrichtungen mit Leben zu füllen und zu erreichen.
Dadurch entsteht aber die Möglichkeit im konsumtiven und investiven Ausgabenbereich Mittel einzusparen, ohne von der Substanz zu leben. Einsparpotentiale im konsumtiven Bereich sind hier auch dadurch erreichbar, dass Leistungsstandards und Leistungsintervalle gesenkt werden.
Die Eltern und der JAEB der Stadt Rheine bewerten „Familienfreundlichkeit“ als sehr wichtiges und strategisches Ziel. Dadurch verbietet sich die finanzpolitische Maßnahme Elternbeiträge zu erhöhen.
Aufgrund der beschriebenen nachteiligen Entwicklungen durch den demografischen Wandel, ist es aus Gründen der Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftlicher Motive notwendig, junge Familien nach Rheine zu locken und durch weitere Maßnahmen an Rheine und an die heimische Wirtschaft zu binden.
Der finanzpolitische Vorstoß, die Elternbeiträge auch nur moderat zu erhöhen, wirkt jedenfalls abschreckend und beachtet auch das Oberziel Familienfreundlichkeit nicht.
III. Ausblick
Aufgrund der beschriebenen Situation können im Rahmen der Überprüfung der Beitragssatzungen KITA / Tagespflege und OGS, nur die Zusammenfassung der Satzungen, die Beseitigung der Unausgewogenheit in der KITA – Satzung und redaktionelle Änderung Themen sein.
Um den positiven Aspekten der Zuzüge von jungen Familien und der Familienfreundlichkeit Rheines Rechnung zu tragen, sollte sogar darüber nachgedacht werden, die Elternbeiträge vollständig abzuschaffen, um diese Effekte weiter zu verstärken.
Vorteile:
– Weniger Verwaltungsaufwand, Einsparung von Kosten
– Finanzielle Entlastung der jungen Familien
– Mehr Kaufkraft, mehr Steuereinnahmen
Folgenden Dreiklang möchte ich noch einmal aufzeigen:
– Für jede Ausgabe (Aufgabe) und jede Einnahme (Aus- / Aufgabenfinanzierung) gibt es immer mehrere Pro – und Contra – Argumente. Mit Blick auf das Produkt für KITA`s ließe sich aufgrund des U3 – / Ü3 – Ausbaus eine Beitragserhöhung sicherlich begründen.
– Die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen möchte in 10 Jahren 10 Millionen Euro einsparen. Mit dieser Zielvorgabe müssten als logische Konsequenz automatisch alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Dies wird sicherlich aufgrund der Gesamtbetrachtung nicht durchgeführt (Jede Ausgabe und Einnahme lässt sich wie o. a. fundiert begründen). Die pauschale Streichung aller freiwilligen Ausgaben wäre die logische Folge und ließe sich auch hier begründen, wäre aber auch wie bei der Erhöhung von Elternbeiträgen so pauschal nicht richtig, nicht zielführend und viel zu kurz gedacht.
– Familienfreundlichkeit wird seitens Politik und Verwaltung als strategisches Ziel dargestellt. Eine Beitragserhöhung wäre familienunfreundlich und auch nicht förderlich für den Wirtschaftsstandort Rheine.
Durch die Festsetzung von übergeordneten strategischen Zielen und Werten durch den Rat / die Politik wird eine Transparenz geschaffen werden, nach denen sich die Verwaltung ausrichten und anhand deren die Politik / der Rat den Bürgerinnen und Bürgern einfach und klar erklären und darstellen kann, weshalb einzelne Leistungen erbracht oder nicht erbracht werden.
Vorrangig sollten Maßnahmen zu Gunsten von jungen Familien, Kindern und Eltern durch Veränderungen bei den konsumtiven Leistungen / Ausgaben erwirtschaftet und erarbeitet werden.
Ein dazu möglicher Standardverlust an städtischen Leistungen, kann durch die Schaffung von zusätzlichem ehrenamtlichem Engagement der Bürger in den Wohnvierteln kompensiert werden (Stichwort Bürgerkommune).
Ich fordere Sie daher auf, sich für Familien einzusetzen und die Gedanken an eine Beitragserhöhung wegzuwischen. Sprechen Sie sich klar und deutlich für Familien in Rheine aus!
Ich freue mich über ihre Antworten, kontroverse und an der Sache ausgerichtete Diskussionen und politische Debatten.
Freundliche Grüße
Andreas Happe
Vorsitzender Jugendamtselternbeirat Rheine
Anfang 2015: Vorschlag in Presse und Jugendhilfeausschuss: Moderate Erhöhung der Elternbeiträge für KiTa und Tagespflege
Die Ratsmehrheit aus CDU und Bündnis `90 / Die Grünen hat die Stadtverwaltung beauftrag zur Haushaltskonslidierung die KiTa – Elternbeiträge zu erhöhen.
Stadtverwaltung Rheine
Guten Tag Herr Linke, guten Tag Herr Gausmann, guten Tag Herr Kösters
wie in einigen Gesprächen mit Herrn Kösters bereits andiskutiert, möchte ich auf diesem Wege anregen, die Beitragssatzung der Elternbeiträge inhaltlich zu prüfen.
Alle Einkommen sollen nach § 23 V Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) gleichbehandelt werden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll berücksichtigt werden. Das SGB VIII ist Bestandteil des SGB und damit ist insgesamt das SGB – Recht anzuwenden.
Die Satzung der Stadt Rheine verweist bei der Einkommensermittlung auch auf das Steuer – und Sozialversicherungsrecht – Recht (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Damit ist das Bruttoeinkommen der Berechnungsschlüssel. Regelmäßig wird bei Einkommensermittlungen im SGB auf das Steuerrecht verwiesen.
In der Folge wandelt die Satzung diese grundsätzliche Vorgehensweise ab (s. Anlage 1). Nettolohnersatzleistungsempfänger werden quasi mit dem Netto (also niedriger bewertet) berücksichtigt und bei Beamten, die ein günstigeres Brutto – / Nettoverhältnis haben, wird ein 10 % – tiger Aufschlag vorgenommen, um mögliche Unterschiede auszugleichen. Bei den vorher genannten Nettoleistungen aber nicht. Dies ist unausgewogen und ungerecht.
Wie sieht es mit Lohnersatzleistungen und Leistungen nach dem SGB II aus? Diese Leistungen werden Brutto = Netto ausgezahlt.
Bsp. SGB II:
Der Jahresfreibetrag ist 18000,00 € (monatlich 1500,00 €; entspricht Netto bei Steuerklasse III 1197,37 €). Bei einer 4 – köpfigen Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder unter 6) beträgt das Alg II rd. 1546,00 € (Regelleistungen 353 + 353 + 229 (-184 KG) + 229 (-184 KG) + KdU und KdH rd. 750 = 1546 €). Hinzu kämen noch Einmalleistungen und Leistungen im Rahmen der Bildung und Teilhabe. In diesem Beispiel würden sich die Einnahmen bei rd. 1600,00 € bis 1700,00 € bewegen. Dies entspricht einem monatlichen Bruttobetrag von rd. 2100,00 € ( jährlich = 25200,00 €). Siehe beispielhaft beigefügte Einkommensberechnungen (2014-08-29 Gehalt für Beiträge).
Bei der Betrachtung des Lohnabstandsgebotes im Sinne des SGB II zu unteren Einkommensgruppe erfolgt ebenso eine Verzerrung (s. Anlage 1).
Die Gebühr / der Beitrag für Leistung Betreuung in der KITA ist von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig (Bedürftigkeit). Ein Blick auf die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bringt den nächsten Kritikpunkt. Gerade bei kleinen Einnahmen aus Selbständigkeit prüft das Finanzamt nur nach Schlüssigkeit und überprüft insbesondere die einzelnen Ausgaben nicht auf Notwendigkeit. Manchmal sind diese Ausgaben auch pauschal festgesetzt. Da es sich wie o. erwähnt um eine einkommensabhängige Leistung handelt, muss m. e. auch ein strengerer Ansatz erfolgen. Hierzu verweise ich auf die Regularien und Weisungen zur Behandlung von Einkommen aus Selbständigkeit im Bereich der Jobcenter (SGB II).
Des weiteren werden Aufwandsentschädigungen für Übungsleitertätigkeiten bei der Einkommensermittlungen berücksichtigt, obwohl diese Einnahmen lt. § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind. Auf das Alg II werden diese Einnahmen nach dem SGB II ebenfalls nicht angerechnet (s. Anlage 2).
Diese Ausführungen sollen Ihnen in Kürze darlegen, dass es einen Handlungsbedarf gibt, die Beitragssatzung genauer unter die Lupe zu nehmen und Änderungen zu erlassen. Ich stehe für weitere Fragen zur Verfügung.
Notwendige Maßnahmen:
Nettolohnersatzleistungen müssen ebenfalls durch einen Zuschlag auf ein Bruttoniveau fiktiv angepasst werden
=== > dadurch entstehen ein größerer Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung und ein höherer Verwaltungsaufwand = mehr Personalbedarf = mehr Kosten
Auf das Einkommen von Beamten werden pauschal 10 % aufgeschlagen, auf die anderen günstigeren Nettoeinkommen (s. o.) nicht
=== > Anpassung dieser unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Pauschale, wegen der Ungleichbehandlung; Folgen sind weniger Einnahmen
Intensivere Prüfung der Einkommen aus Selbständigkeit
=== > Schulungsaufwand für die Sachbearbeiter, schwierigere Bearbeitung und höherer Prüfaufwand, mehr Aufwand und mehr Kosten
Aufwandsentschädigung
Umfangreichere Prüfung verbunden mit Prüfungsaufwand und weniger EInnahmen
Um die Beitragssatzung insgesamt im Sinne § 23 KIBIZ auszurichten, bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung
=== > Mehr Verwaltungsaufwand, mehr Kosten und weniger Einnahmen
Resümee
1) Die derzeitige Satzung muss m. e. überarbeitet werden, damit die Unstimmigkeiten auf ein rechtssicheres Fundament gestellt werden kann.
2) Um die bei grober Durchsicht festgestellten Ungleichbehandlungen abzustellen, werden kompliziertere Regelungen notwendig werden. Diese führen zwangsläufig zu einem höheren Bearbeitungsaufwand (entweder deutliche längere Bearbeitungszeiten oder Personalmehrbedarf)
Kurzform
Bewertungen zur Beitragssatzung – KIT A- Beiträge – Kurzübersicht
Beamtenzuschlag
– Beamtenzuschlag soll das günstigeres Brutto – / Nettoverhältnis zu anderen Einkommensarten ausgleichen
– Satzung bezieht sich auf Arbeits – / Beschäftigungsverhältnis; dies ist sachlich falsch, weil das Beamtenverhältnis kein Beschäftigungsverhältnis i.S. § 7 I 1 SGB IV ist
Lohnersatzleistungen
– Diese Einnahmen sind im Rahmen der Bruttoeinnahmenberechnung ebenfalls begünstigt.
– Die Satzung sieht keine Ausgleich vor, Ungleichbehandlung der Einkommen und Beitragszahler
Leistungen nach dem SGB II
– S. Beispielberechnung in der ausführlicheren Stellungnahme.
– Hier gibt es kein Bruttoeinkommen, sondern nur Nettoleistungen, die sich ebenfalls günstiger auswirken
– Bei einer 4 – köpfigen Familien, stehen Nettoeinnahmen aus SGB II zu, die Brutto bei 25000,00 € liegen (s. Einkommensberechnung).
– Um im unteren Einkommenssegment ausgleiche und Abstände einzuhalten, wären hier auch Ausgleiche vorzunehmen
– Die Satzung sieht keine Ausgleich vor, Ungleichbehandlung der Einkommen und Beitragszahler
Steuerfreie Aufwendungsentschädigungen für Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG
Diese Einnahme wird mit in die Beitragsberechnung eingerechnet. Die Aufwendungen werden nur im Rahmen der Freibetragsregelung im Steuerrecht gegengerechnet. Ein solcher Ausgleich findet wegen der Steuerfreiheit effektiv nicht statt. D. h. einen in der Regel niedrigem Einkommen mit ideellen Wert, steht ein Aufwand gegenüber, der i. d. R. dazu führt, dass Kostendeckung nicht erreicht werden kann (Zeitaufwand mehrere Stunden die Woche, Fahrtkosten, Telefonkosten, usw.).
Gleichzeitig wird sogar dieses Einkommen auf Bedürftigkeitsabhängige Leistungen wie Alg II nicht angerechnet.
Einnahmen selbständig Tätiger
– Gerade bei kleineren Selbstständigen, die an der Grenze des Steuerfreibetrages Einnahmen erzielen, geben die Steuerbescheide nicht die realistische Einnahme – und Ausgabesituation wider, weil in diesen Bereichen durch die Finanzverwaltung nur die Plausibilität prüft
– Im SGB II – Bereich wird jede Einnahme und Ausgabe unter die Lupe genommen und nach Notwendigkeits – und Angemessenheitskriterien geprüft
– Die Satzung sieht keine Ausgleich vor, Ungleichbehandlung der Einkommen und Beitragszahler
Beitragstabelle
– Die Beiträge steigen stärker als die Spreizung der Einkommensgruppen