Grundlage
Mit dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz)-Änderungsgesetz wurde die Mitwirkung von Eltern im Bereich von Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Die zu Beginn eines Kindergartenjahres in den Jugendamtselternbeirat gewählten Mitglieder stellen die Interessenvertretung aller Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe dar.
Was heißt das?
Wir vertreten die Interessen aller Eltern gegenüber dem Jugendamt, gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen als Träger der Kindertageseinrichtungen.
Dürfen wir als Elternvertreter mitbestimmen (z.B. Finanzen, Personal und Konzeption von Einrichtungen)?
Nein, wir haben zwar eine Mitwirkungsmöglichkeit, aber keine Mitbestimmungsmöglichkeit.
Gibt es finanzielle Unterstützung für den JAEB?
Nein, alle Mitglieder des JAEB arbeiten ehrenamtlich.
Was sind unsere Aufgaben und Ziele?
- Interessensvertretung aller Kinder und Ihrer Eltern, die in Kindertagespflegeeinrichtungen des Jugendamtsbezirks Rheine betreut werden.
- Mitwirkung bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen.
- Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte in den Einrichtungen und Schaffung eines regelmäßigen Informationsaustausches.
- Information und Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung und Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten.
- Interessenvertretung für Eltern und Kinder in politischen Gremien.
Was sind aktuelle Themen?
- Kitaplatz- und Bedarfsplanung
- Transparente und gerechte Anmeldeverfahren
- Beitragsgestaltung
- Öffnungs- und Schließzeiten
- Ferienbetreuung und Ferienbetreuungslücken
- Frühkindliche Bildung
- Sprachstandsfeststellung/Sprachförderung (Delfin)
- Kindersicherheit
- Gesundheitsthemen
- Qualitätssicherung/Personalsituation
- Übergang KiTa-Schule